Ayatullah Haajj Sayyid Ali Khamenei

Ayatullah Haajj Sayyid Ali Khamenei

Ayatullah Haajj Sayyid Ali Khamenei

Ayatullah Haajj Sayyid Ali Khamenei

Stellung des Führenden aus der Sicht Imam Chomeinis

Stellung des Führenden aus der Sicht Imam Chomeinis  
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Stellung des Führenden aus der Sicht Imam Chomeinis

Voraussetzungen des Oberhauptes

Zwei wichtige Voraussetzungen

Die Voraussetzungen die eine Führung erfordert, ergeben sich direkt aus der Wesensart der islamischen Regierungsform. Den allgemeinen Bedingungen wie Verstand und Umsicht folgen zwei Grundvoraussetzungen nämlich:
1. Kenntnis des Gesetzes
2. Gerecht-Sein.

Wenn immer nach dem geehrten Propheten (der Friedensgruß Gottes gelte ihm und seiner Familie), Uneinigkeit darüber bestand, wer das Kalifat übernehmen sollte, ist keinerlei Meinungsverschiedenheit unter den Muslimen darüber aufgekommen, dass derjenige der dieses Amt übernimmt, überragende Eigenschaften besitzen muss. Meinungsverschiedenheiten gab es nur in zwei Punkten

1. Weil die islamische Regierung eine Regierung des Gesetzes ist, erfordert die Führung Kenntnis über diese Gesetze, wie es auch in den Überlieferungen steht. Nicht nur für den Regenten, sondern für jede Person, unabhängig von ihrem Beruf, ihrer Aufgabe und ihrem Rang, ist dieses Wissen notwendige Voraussetzung. Doch der Regent, muss Überragenheit im Wissen besitzen. Unsere Imame haben ihr Imamat (ihr Führungsamt) ebenso damit begründet, dass der Imam überragende Eigenschaften gegenüber den anderen besitzen muss. Was die schiitischen Gelehrten an anderen bemängelten, war, dass sie den Kalifen nach einem bestimmten Gebot fragten und er nicht antworten konnte und daher nicht für das Kalifat und das Imamat geeignet war bzw. dass er etwas Bestimmtes getan hat, was gegen die Gebote des Islams verstieß und deshalb nicht für das Imamat geeignet war.
Die Kenntnis des Gesetzes und das Gerecht-Sein ist aus der Sicht der Muslime eine Hauptbedingung und ein Eckpfeiler. Anderes spielt keine notwendige Rolle für das Imamat. Das Wissen über die Beschaffenheit der Engel oder über die Eigenschaften des Schöpfers spielt keine Rolle für das Imamat. Keines dieser Dinge ist für das Imamat von Bedeutung. Und wenn einer die gesamten Naturwissenschaften kennt und alle Kräfte der Natur entdeckt oder in der Musik eine Genie ist, hat er damit nicht die Eignung für das Kalifat erzielt, ebensowenig wie er dadurch hinsichtlich der Regierungsverwaltung den Vorrang gegenüber denjenigen, die das Gesetz des Islams kennen und gerecht sind, erhalten würde.
Was das Kalifat betrifft und über das zurzeit des geehrten Propheten s.a.a.s. und unserer Imame a.s. gesprochen wurde und für die Muslime selbstverständlich war, ist, dass der Herrscher und Kalif als erstes die islamischen Gebote kennen muss, d.h. Gesetzeskenner sein muss. Zweitens muss er gerecht sein und hinsichtlich Überzeugung und Moral Vollkommenheit aufweisen. Dies fordert auch der Verstand. Denn die islamische Regierung ist die Regierung des Gesetzes. Sie ist keine Willkür und keine Regierung von Einzelnen über das Volk. Wenn der Regent die gesetzlichen Fragen nicht kennt, ist er nicht für die Regierung geeignet, denn wenn er (einen Rechtsgelehrten) als Vorbild nachahmt, hat er die Macht der Regierung gebrochen und wenn er dies nicht tut, kann er nicht Gebieter und Durchführer des islamischen Gesetzes sein. Deshalb ist es selbstverständlich, dass
الفقهاء حکام على السلاطین
„Die Rechtsgelehrten Souverän des Herrschenden sind“
Wenn die weltlichen Herrscher dem Islam folgen, müssen sie den Rechtsgelehrten folgen und die Gesetze und Gebote bei den Rechtsgelehrten erfragen und sie durchführen. Darum sind die eigentlichen Herrscher die Rechtsgelehrten. Deshalb muss die Regierung offiziell den Rechtsgelehrten gehören und nicht denjenigen die wegen Unkenntnis über die Gebote gezwungen sind, die Rechtsgelehrten zu befolgen.
2. Der Regent muss Vollkommenheit in Bezug auf Überzeugung und Moral besitzen und gerecht sein. Er darf nicht mit Sünden besudelt sein. Wer die Strafen d.h. das Strafgesetz des Islams durchführen will, das Beyt-ul-Mal (das Volksguthaben) und die Einnahmen und Ausgaben eines Landes verwalten und wem Gott die Macht der Leitung seiner Diener überlassen soll, der darf kein Sünder sein لا ینالُ عَهدى الظالمین . „Gottes Bund erstreckt sich nicht auf die Frevler.“
Wenn der Regent nicht gerecht bei der Gewährung der Rechte der Muslime ist, wird er bei dem Einzug von Steuern und ihrer richtigen Verwendung und der Durchführung des Strafgesetzes nicht gerecht vorgehen und möglicherweise der Gemeinschaft seine Helfer und Verwandten aufzwingen und das Beyt-ul-Mal (das Volkseigentum) der Mulime für seine persönlichen Absichten und Gelüste ausgeben.

Die Bedingung der Mardschi`at (Rang des Mardscha`) ist nicht notwendig
Ich bin von Beginn an der Überzeugung gewesen und habe daran festgehalten, dass die Bedingung der Mardschi`at keine notwendige Voraussetzung ist. Ein gerechter Modschtahed (jemand der den Rang des Idschtihades besitzt, der von den geehrten Experten landesweit anerkannt wird, genügt. Wenn die Bevölkerung den Experten ihre Stimme gegeben hat, damit sie einen gerechten Modschtahed für die Führung ihres Staates wählen, ist die Führung dessen, den sie dann wählen, damit er die Führung übernimmt, auch der Bevölkerung recht. Er wird also zum vom Volk gewählten Vali (Verwalter) und sein Urteil ist rechtskräftig.

Führungsmodell

Leiter im Mahkameh (Gerichtshof)

In der frühislamischen Zeit wurde zweimal eine wahre islamische Regierung Wirklichkeit. Einmal zur Zeit des Propheten Gottes - der Friedensgruß Gottes gelte ihm und seiner Familie – und das zweite Mal, als Ali Ibn Abi Taleb der Friedengruß Gottes gelte ihm,in Kufeh regierte. In diesen beiden Fällen herrschten die immateriellen Werte. Das bedeutet eine Regierung stellte `Adl, Gerechtigkeit gemäß göttlicher Gebote, auf und der Regierende (Hakim) wich nicht um Haaresbreite vom Gesetz ab. Die Regierung in diesen beiden Zeitabschnitten war die Regierung des Gesetzes. Vielleicht können wir keine einzige derartige Vorherrschaft des Gesetzes finden, nämlich eine Regierung, deren Vali Amr – gebietender Verwalter - der heute mit Sultan oder Staatspräsident bezeichnet wird - mit einer gesellschaftlich am tiefsten eingestuften Person, die dort lebt, vor dem Gesetz auf gleicher Stufe steht. Das galt in der Regierung der frühislamischen Zeit. Es wird in der Geschichtsschreibung über Hasrate Amir (Imam Ali a.s.) sogar folgender Fall berichtet : Als Hasrate Ami s.a.s. Regent war und seine Regierung von Hidschaz bis Ägypten und Iran und bis zu vielen anderen Orten reichte, und er selber die Richter wählte, kam es zu einem Klagefall zwischen Hasrate Amir und einem Yemeniten, der auch Bürger dieses Reiches war, gab. Der Richter rief Hasrate Amir vor den Gerichtshof, obwohl er ein Untertan Imam Alis war. Hasrate Amir ging zum Richter und der Richter wollte ihm seine Hochachtung zeigen. Aber der Imam sagte: Behandelt im Richteramt nicht den einen hochachtungsvoll (und den anderen nicht) , sondern er und ich müssen auf gleicher Stufe stehen. Und als der Richter ein Urteil gegen Hasrate Amir fällte, akzeptierte er es, ohne verstimmt zu werden.

Dies ist ein Regierungssystem, bei dem alle vor dem Gesetz gleich sind, denn das Gesetz des Islams ist göttliches Gesetz, und alle stehen vor Gott dem Erhabenen, ob der Regent, oder der ihm unterworfene, ob der Prophet oder der Imam oder die anderen im Volke.

Das Oberhaupt in der Mitte des Volkes

Der islamische Regent ist nicht wie die anderen Herrscher wie Sultane oder Staatspräsidenten. Der islamische Regent ist ein Regent, der sich unter die Menschen in der kleinen Moschee von Medina begab, ihnen zuhörte, während diejenigen, die Regierungsbefugnisse besaßen, wie alle anderen Bevölkerungsgruppen sich in der Moschee versammelten und ihre Versammlung sich so gestaltete, dass niemand, der von außen dazutrat, feststellen konnte, wer das Staatsoberhaupt ist, wer ein Amt bekleidet und wer ein normaler Bürger ist. Die Bekleidung war wie die Bekleidung des Volkes und die Umgangsformen waren die Umgangsformen des Volkes. Die Gerechtigkeit wurde auf eine Weise praktiziert, dass wenn einer der gesellschaftlich Schwächsten im Volke eine Klage gegen die höchststehende Person im Lande hatte und diese vor den Richter brachte, der Richter die höchste Staatsperson zu sich bestellte und diese vor ihm erschien.

Velayate- Faqih (Verwaltung durch den Rechtsgelehrten) kontra Diktatur

Im Islam regiert das Gesetz. Auch der geehrte Prophet unterlag dem Gesetz. Er unterlag dem göttlichen Gesetz und durfte nicht dagegen verstoßen. Gott, der Erhabene spricht zu ihm: Wenn du etwas anderes sagst, als das was ich dir sage, setze ich dich ab und durchtrenne deine Ader. Wäre der Prophet eine Diktator gewesen und jemand gewesen, bei dem die anderen befürchteten, dass es sich diktatorisch verhalten könnte,wenn alle Macht in seine Hände gerät... wenn er also ein Diktator gewesen wäre, dann könnte auch ein religiöser Rechtsgelehrte ein Diktator sein. Ein Faqih (religiöser Rechtsgelehrter) wird nicht gewaltsam. Ein religiöser Rechtsgelehrter, der diese Eigenschaften besitzt, ist gerecht. Er besitzt eine Gerechtigkeit, die über die soziale Gerechtigkeit hinaus geht,nämlich eine Gerechtigkeit, die er durch ein einziges Wort der Lüge verliert. Ein einziger verbotener Blick nimmt ihm diese Gerechtigkeit. Ein solcher Mensch darf und wird keinen Verstoß begehen.

Befugnisse der Führung und Regierung

Wenn eine würdige Person, die diese beiden Eigenschaften besitzt, sich erhebt und eine Regierung bildet, besitzt er die gleiche Velayat (Verwaltungsbefugnis) , die der geehrter Prophet s.a.a.s. hinsichtlich der Verwaltung der Gesellschaft besaß, und alle müssen auf ihn hören. Die Vorstellung, dass die Regierungsbefügnisse des geehrten Propheten s.a.a.s. größer waren als die von Hasrate Amir aleihe salam oder die Regierungsbefugnisse von Hasrate Air (Ali a.s.) die des religiösen Rechtsgelehrten (Faqih) überstiegen, ist nicht richtig. Natürlich sind die hervorragenden Tugenden des geehrten Propheten s.a.a.s. zahlreicher als die jedes anderen auf der Welt, und nach ihm sind die Vortrefflichkeiten Hasrate Amirs a.s. zahlreicher als bei jedem anderen; aber die Zahl der spirituellen Tugenden hat keinen Einfluss auf die Regierungsbefugnisse. Diesselben Befugnisse und diesselbe Verwaltung, mit denen der geehrte Prophet und alle Imame der Friedensgruss Gottes( gelten ihnen allen) bei der Aufstellung der Volkskräfte und des Heeres, der Ernennung von Verwaltungsbefugten und Gouverneuren, dem Einzug von Steuern und ihrer Verwendung für das Wohl der Muslime hatten, hat Gott auch für die jetzige Regierung gelten lassen, doch nannte er namentlich keine Person. Vielmehr geht es um die Bedeutung des Titels „gerechter Gelehrter –.
Wenn wir sagen,dass die Verwaltung (Velayat) welche der geehrte Prophet a.s. und die Imam a.s. innehatten, während des Gheybats (Verborgenheit des letzten Imam) in der Hand des gerechten Faqih liegt, darf für niemanden die falsche Vorstellung entstehen, dass der Rang der Rechtsgelehrten dem Rang der Imame aleihom salam und des geehrten Propheten s.a.a.s. gleich komme, denn es geht hier nicht um den Rang, sondern um die Aufgabe. Velayat bedeutet ein Land regieren und die Bestimmungen des heiligen Religionsgesetzes durchführen, und es ist eine schwere und bedeutende Pflicht. Es bedeutet nicht, dass diese Velayat jemandem eine außergewöhnlcihe Würde oder Position beschert und er über einen durchschnittlichen Menschen gestellt wird. Mit anderen Worten: die Velayat, um die es geht, ist Regierung, Exekutive und Verwaltung . Im Gegensatz zu dem was viele denken, ist es kein Privileg sondern eine verantwortungsvolle Pflicht.
Eine von den Angelegenheiten, über die der Rechtsgelehrte, dem das Velayat obliegt, bestimmt, ist die Durchführung der Hodud (d.h. der Strafgesetze des Islams). Liegt nun bei der Durchführung der Strafgesetze zwischen dem geehrten Propheten s.a.a.s., dem Imam und dem Faqih ein Unterschied vor? Oder soll der Faqih, weil er niedriger steht, das Strafmaß kürzen? Das Strafmaß für einen Ehebrecher beträgt 100 Peitschenschläge. Lässt nun bei der Durchführung der Strafe der geehrte Prophet s.a.a.s. 150 Hiebe geben, Amir ul Mumeinin a.s. 100 und der Faqih 50? Oder ist er nicht vielmehr der Regent, der Verwalter der Exekutivkraft und muss das von Gott festgesetzte Strafmaß durchführen, gleich ob es sich nun um den Propheten Allahs, s.a.a.s. oder den geehrten Amir ul- Mumein, a.s. oder seine Vertreter und den Richter dieses Geehrten in Basreh oder Kufeh handelt, oder wir es mit dem Rechtsgelehrten der jeweiligen Zeitepoche zu tun haben?
Zu den weiteren Angelegenheiten des geehrten Propheten s.a.a.s. und Hasrate Amirs a.s. zählen der Einzug von Steuern, - der Chums- und Zakat-Abgabe (der Muslime) und der Dschezyah , Kharadsch der Kharadschiyah-Gebiete ( der Nicht-Muslime). Wieviel fordert der gehrte Prophet s.a.a.s., wenn er Zakkat nimmt? Fordert er an einem Ort ein Zehntel und an einem anderen ein Zwangzigstel?
Und wie geht Hasrate Amir-ul-Mumeinin aleihe salam vor, nachdem er Kalif geworden ist? Und wie ist es wenn sie, werter Herr, der Faqih einer Zeitepoche geworden sind und das Sagen haben? Liegt in dieser Angelegenheit eine Unterschied zwischen der Velayat des geehrten Prpheten s.a.a.s. , Hasrate Amir ul Mumenins a.s. und dem Faqih vor? Gott der Erhabene hat den geehrten Propheten s.a.a.s. zum Vali (Herrn und Freund) aller Muslime bestimmt und solange er lebt, besitzt er sogar über Hasrate Amir a.s. das Velayat (die Verwaltungsbefugnis). Nach diesem Auserwählten hat der Imam über alle Muslime und sogar über den Imam nach ihm das Velayat inne, dass heißt seine Regierungsbefehle betreffen alle und er kann Verwaltungskräfte ernennen und absetzen.
Genauso wie der geehrte Prophet s.a.a.s. den Auftrag hat die Gebote des Islams durchzuführen und seine Ordnungsregeln aufzustellen und Gott ihn zum Oberhaupt und Regent der Muslime bestimmt hat und seine Befolgung als Pflicht bezeichnet, müssen auch die gerechten Rechtsgelehrten Oberhaupt und Regent sein und die Gebote durchführen und die Gesellschaftsordnung des Islams aufstellen.

Das Regieren gehört zu den primären Geboten und hat den Vorrang über die sekundären

Wenn die Befugnisse der Regierung sich im Rahmen der sekundären göttlichen Gebote bewegen würden, wäre die göttliche Regierung und das dem Propheten des Islams s.a.a.s. zugedachte absolute Velayat eine Erscheinung, die keinen Sinn ergäbe. Die Regierung, die ein Teil des absoluten Velayats des Propheten des Propheten s.a.a.s. ist, ist eines der primären Gebote des Islams und steht über allen sekundären Geboten wie das Gebet, das Fasten und den Hadsch. Der islamische Regent kann eine Moschee oder ein Haus, welches dort steht, wo eine Straße gebaut werden muss, abreißen und das Geld für das Haus seinem Besitzer zahlen. Der Regent kann ein Moschee, wenn es nötig wird, schließen und ebenso eine Moschee, die Schaden bringt, zerstören, wenn das Problem nicht ohne deren Abriss zu beseitigen ist. Die Regierung kann einen religionsrechtlichen Vertrag, den sie selber mit der Bevölkerung geschlossen hat, einseitig annulieren, wenn er gegen das Wohl des Landes und des Islams verstößt und sie kann jede Angelegenheit, ob sie das Gott-Dienen betrifft oder nicht, solange ihr Bestehen gegen das Wohl des Islams verstößt, verhüten. Die Regierung kann den Hadsch, der eine wichtige göttliche Pflicht ist, wenn sie ihn als im Widerspruch zu den Interessen des islamischen Staates betrachtet, vorübergehend verhindern.

Velayat und Recht auf Beschränkung des Besitzes

Im Islam gibt es religonsrechtlich erlaubten und begrenzbaren Besitz. Die Begrenzung gehört zu den Angelegenheiten, die das Velayat des Rechtsgelehrten betrifft. Leider haben unsere Intellektuellen nicht begriffen, was Velayate Faqih bedeutet. Es bedeutet auch Begrenzung solcher Dinge. Während Besitz auf der einen Seite vom heiligen Religionsgesetz geachtet wird, so kann dennoch der Vali Amr (der mit der Verwaltung Befugte) den religionsrechtlich erlaubten Besitz einer Person auf einen bestimmten Umfang einschränken, wenn er im Gegensatz zum Wohl der Muslime und des Islams steht, und kann auf Anordnung des Rechtsgelehrten ein Teil des Besitzes (nach der Einschränkung) beschlagnahmt werden.




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